Richtlinien landwirtschaftliche Produkte
Biologische Bewirtschaftung
Fidelio Tiere stammen ausschliesslich von Bioproduzenten, welche ihren Hof gesamtbetrieblich nach den Richtlinien der Bio Suisse bewirtschaften. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor:
Förderung des ökologischen Ausgleichs mittels Extensivflächen und Hecken
Mindestens jährliche Betriebskontrollen durch eine neutrale Inspektionsstelle
Freilandtierhaltung
Für Fidelio Tiere gelten strengste Haltungsbestimmungen auf den Biobetrieben:
Biologische Fütterung
Fidelio Tiere wachsen dank artgerechter Haltung und gesunder Fütterung harmonisch auf den Biobetrieben auf. Diese Massnahmen geben die besten Voraussetzungen, damit die Tiere gesund bleiben. Auch die Tierzucht soll die Tiergesundheit unterstützen. Deshalb gilt:
Falls Fidelio Tiere trotz der vorbeugenden Massnahmen erkranken sollten, gelten folgende Bestimmungen:
Richtlinien Tiertransport
Regionale Vermarktung
Die regionale Vermarktung ist ein zentraler Aspekt des tierfreundlichen Umgangs mit Tieren. Fidelio-Tiere werden nicht in der ganzen Schweiz herumtransportiert. Die Transportwege sind nur dann länger, wenn Fidelio Tiere von Biobetrieben aus dem abgelegenen Berggebiet zur nächstgelegenen Metzgerei gebracht werden müssen. Häufig bringen die Biobauern ihre Fidelio-Tiere direkt zur Metzgerei.
Vertrag und Kontrolle Tiertransport
Die Fidelio-Biofreiland AG schliesst mit den beauftragtenTransporteuren einen Vertrag ab. Diese Vereinbarung regelt die Ausbildung und den Umgang der beauftragten Chauffeure mit den Fidelio-Tieren (Verbot elektrischer Treibgeräte). Des Weiteren werden die Beschaffenheit der Lastwagen und Ladevorrichtungen geregelt.
Die Einhaltung der Bestimmungen wird mehrmals jährlich durch den beauftragten Kontrolldienst des Schweizer Tierschutzes (STS) überprüft.
Tiermarkierung
Jedes Fidelio-Tier hat eine eigene Markierung, die sogenannte Ohrmarke. Diese Ohrmarke wird in den benötigten Begleitdokumenten für den Tiertransport registriert und von der Fidelio-Biofreiland AG festgehalten. Durch die Ohrmarke besteht die Gewähr, dass die entsprechenden Fidelio-Tiere auch tatsächlich zur entsprechenden Metzgerei gelangen.
Die regionale Vermarktung sowie die Vertragsbestimmungen für den Tiertransport sorgen dafür, dass Fidelio Tiere vor der Schlachtung nicht unnötigem Stress ausgesetzt werden. Dies ist für die Fidelio-Biofreiland AG sowohl aus ethischer wie auch qualitativer Sicht ein zentrales Anliegen.
Richtlinien Fleischverarbeitung
Separierung in der Verarbeitung
Fidelio-Fleisch darf nur in ausgewählten Metzgereien verkauft werden. Falls diese Metzgereien auch anderes Fleisch führen, muss die Verarbeitung, die Lagerung wie auch der Verkauf von Fidelio-Fleisch klar getrennt vom restlichen Fleisch erfolgen.
Die Metzgereien müssen ihren Betrieb dermassen organisieren, dass eine Verwechslung von Fidelio-Fleisch mit anderem Fleisch jederzeit ausgeschlossen ist. Separate Verarbeitungsschritte und Lagerräume wie auch das getrennte Angebot in der Vitrine sind Voraussetzung für den Verkauf von Fidelio-Fleisch. Viele lizenzierte Metzgereien verkaufen ausschliesslich Fidelio-Fleisch.
Strenge Rezepturvorgaben
Wurst- und Fleischerzeugnisse dürfen erst dann als Fidelio Wurst- und Fleischwaren ausgezeichnet werden, wenn die verwendeten Rezepturen den strengen Vorgaben entsprechen. Die Einhaltung der folgenden Bestimmungen verlangt viel Können von den Metzgereien:
Adresse
Fidelio-Biofreiland AG & Fidelio Produkte AG
Rohrerstrasse 118
5001 Aarau
Telefon
062 824 21 23
E-Mail
fidelio@fidelio.ch